Auswandern aus Deutschland: Wegzugssteuer und Entstrickungssteuer einfach erklärt

Auswandern aus Deutschland: Wegzugssteuer und Entstrickungssteuer einfach erklärt

Wer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus Deutschland ins Ausland verlegt, erfüllt oft den Traum von neuen Lebens- und Geschäftsräumen. Doch aus steuerlicher Sicht kann ein Wegzug teuer werden: Das deutsche Finanzamt verlangt unter Umständen eine Art „Schlussrechnung“.

1. Was ist die Wegzugssteuer (§ 6 AStG)?

Die Wegzugsbesteuerung betrifft Privatpersonen, die wesentliche Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (wie einer GmbH oder AG) halten und ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen.

Die Voraussetzungen

Die Wegzugssteuer greift, wenn folgende Punkte zutreffen:

  • Beteiligungshöhe: Sie hielten in den letzten 5 Jahren mindestens 1 % am Stammkapital einer in- oder ausländischen Kapitalgesellschaft (§ 17 EStG).
  • Steuerpflicht in Deutschland: Sie waren in den letzten 12 Jahren vor dem Wegzug insgesamt mindestens 7 Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.

Wie funktioniert die Wegzugssteuer?

Das Finanzamt unterstellt beim Wegzug einen fiktiven Verkauf der Gesellschaftsanteile zum aktuellen Marktwert (dem sogenannten gemeinen Wert). Die Differenz zwischen den ursprünglichen Anschaffungskosten und diesem Marktwert gilt als Veräußerungsgewinn und wird im Rahmen des Teileinkünfteverfahrens versteuert.

Wichtig: Es fließt kein realer Verkaufserlös, da die Anteile nicht verkauft worden sind. Die Steuer muss jedoch bezahlt werden.

Zahlung und Ratenzahlung

Seit der ATAD-Umsetzungsreform gibt es keine zinslose Stundung mehr für Umzüge innerhalb der EU. Die festgesetzte Wegzugsteuer kann auf Antrag jedoch in 7 gleichen Jahresraten gezahlt werden, wofür in der Regel Sicherheiten gestellt werden müssen (§ 6 Abs. 4 AStG).

2. Was ist die Entstrickungssteuer?

Während die Wegzugssteuer Personen mit Gesellschaftsanteilen im Privatvermögen trifft, greift die Entstrickung auf Betriebs- und Unternehmensebene.

Das Prinzip der Entstrickung

Das deutsche Steuerrecht sieht eine Entstrickung vor, sobald Deutschland das Recht verliert (oder dieses eingeschränkt wird), die Gewinne aus der Veräußerung eines Wirtschaftsguts zu besteuern (§ 4 Abs. 1 Satz 3 EStG für Einzelunternehmen/Personengesellschaften sowie § 12 KStG für Kapitalgesellschaften).

Typische Fälle bei einer Auswanderung:

  • Verlagerung von Wirtschaftsgütern: Maschinen, Patente oder Software werden aus einer deutschen Betriebsstätte ins Ausland überführt.
  • Verlagerung der Geschäftsleitung: Bei einem Einzelunternehmer oder Freiberufler führt die Auswanderung oft dazu, dass die Betriebsstätte oder der Ort der Geschäftsleitung ins Ausland wandert.
  • Funktionsverlagerung: Ganze Unternehmensbereiche oder Geschäftschancen werden auf ausländische Einheiten übertragen.

Was passiert bei der Entstrickung?

Alle in den Wirtschaftsgütern oder dem Betrieb enthaltenen stillen Reserven (Differenz zwischen dem Buchwert und dem tatsächlichen Marktwert) gelten im Moment des Wegzugs oder der Verlagerung als aufgedeckt und entnommen bzw. veräußert. Diese stillen Reserven müssen sofort als laufender Gewinn versteuert werden.

 

Wegzugssteuer bei Auswanderung Erklärung

 

3. Der Unterschied auf einen Blick

Merkmal   Wegzugssteuer (§ 6 AStG)
Entstrickungssteuer (§ 4 Abs. 1 EStG / § 12 KStG)
Betroffener Bereich  Privatvermögen (Beteiligungen)
Betriebsvermögen / Unternehmen
Gegenstand  Anteile an Kapitalgesellschaften (≥ 1 %)
Einzelne Wirtschaftsgüter, Betriebsstätten, immaterielle Werte
Auslöser  Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland
Entzug/Einschränkung des deutschen Besteuerungsrechts
Zahlungserleichterung  Tilgung in 7 Jahresraten auf Antrag
Ratenzahlung/Ausgleichsposten (§ 4g EStG) teils über 5 Jahre möglich

4. Immobilien im Rahmen der Wegzugs- und Entstrickungssteuer

Für Immobilieneigentümer gibt es eine wichtige Besonderheit: Immobilien in Deutschland bleiben vom deutschen Steuerrecht erfasst.

Direktes Eigentum: Wandert der Eigentümer eines vermieteten Wohnhauses oder Geschäftshauses ins Ausland aus, behält Deutschland nach den meisten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) das Besteuerungsrecht an der Immobilie. Es findet in der Regel keine Wegzugsbesteuerung bezüglich der Immobilie selbst statt.

Immobilien GmbH: Halten Sie Anteile an einer GmbH, die deutsche Immobilien besitzt, greift beim Wegzug die Wegzugssteuer für die GmbH-Anteile.

Fazit & Empfehlung

Sowohl die Wegzugssteuer als auch die Entstrickungssteuer können bei ungeplanter Auswanderung zu überraschenden und hohen Steuerforderungen führen, ohne dass liquide Mittel aus einem echten Verkauf zur Verfügung stehen. Wer einen Wohnsitzwechsel ins Ausland plant und Beteiligungen, Unternehmen oder gewerbliche Vermögenswerte hält, sollte diesen Schritt zwingend im Voraus mit einem auf internationales Steuerrecht spezialisierten Steuerberater abstimmen.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar.

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