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Mietpreisbremse in Mecklenburg-Vorpommern

Für die Einführung und Umsetzung der Mietpreisbremse sind die Bundesländer zuständig.

In Mecklenburg-Vorpommern ist die Einführung einer Mietpreisbremse für Städte und Gemeinden mit angespanntem Wohnungmarkt vom Landtag abgelehnt worden (Stand 22.04.2016).

 

Mietpreisbremse Informationen

 

In Mecklenburg-Vorpommern gelten bei der Neuvermietung von Wohnraum daher keine besonderen Einschränkungen.