Ab Mai 2026 wird der Energieausweis für Gebäude in der gesamten EU vereinheitlicht, um die Energieeffizienz besser vergleichbar zu machen. Die Skala wird von A+ bis H auf A bis G verkürzt, ähnlich wie bei Haushaltsgeräten.
Diese Ausweise sind bei Verkauf, Neuvermietung, Mietverlängerung und auch bei einer umfassenden Sanierung verpflichtend.
Wichtige Änderungen zum neuen EU-Energieausweis:
- Einheitliche Skala (A–G): Die neue Skala reicht von A (sehr effizient) bis G (geringe Effizienz). Klasse A ist für Nullemissionshäuser vorgesehen.
- Ausweispflicht erweitert: Der Ausweis muss künftig auch bei der Verlängerung von Mietverträgen und bei größeren Sanierungen vorgelegt werden.
- Digitale Form: Energieausweise müssen zukünftig digital ausgestellt werden.
- Gültigkeit alter Ausweise: Bereits ausgestellte Energieausweise (Skala A+ bis H) bleiben bis zu ihrem regulären Ablaufdatum (max. 10 Jahre) gültig.
- Vergleichbarkeit: Obwohl EU-weit einheitlich, bedeutet der gleiche Buchstabe nicht zwingend überall denselben absoluten Energieverbrauch, da nationale Berechnungen variieren können.

Die Umsetzung der überarbeiteten EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) erfolgt bis zum 29. Mai 2026 im deutschen Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird aktuell überarbeitet und soll zum 1. Juli 2026 in Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG , gelegentlich auch GMG abgekürzt) umbenannt werden.