Gebäudetyp E: Bauministerium stellt Gesetzentwurf für einfacheres und günstigeres Bauen vor
Der Wohnungsbau in Deutschland ist in den letzten Jahrzehnten immer teurer und komplexer geworden. Hohe Baukosten und aufwändige Standards bremsen den Neubau aus, während der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum weiter steigt. Genau hier setzt der „Gebäudetyp E“ an – und jetzt liegt der konkrete Gesetzentwurf vor.
Am 26. Oktober 2026 haben das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) den Gesetzentwurf zum Gebäudetyp E vorgelegt. Ziel ist es, das Planen und Bauen einfacher, schneller und kostengünstiger zu machen – ohne Abstriche bei Sicherheit und Wohngesundheit.
Was bedeutet Gebäudetyp E?
Gebäudetyp E steht für einfach, experimentell und effizient. Der Ansatz geht auf eine Initiative der Architektenschaft zurück und wird von Bund, Ländern und der Praxis unterstützt. Kernidee: Vertragspartner können auf kostenintensive Komfortstandards verzichten, die nicht zwingend vorgeschrieben sind. Das schafft Spielräume für innovatives, klima- und ressourcenschonendes sowie bedarfsgerechtes Bauen.
Der Gebäudetyp E ist kein fest definierter Haustyp mit starren Vorgaben. Er kann sowohl beim Neubau als auch im Bestand angewendet werden. Die zielgerichtete Anwendung von Baunormen soll zu einem effizienteren Materialeinsatz und niedrigeren Baukosten führen – bei gleichbleibender Qualität und Sicherheit.
Der Gesetzentwurf im Überblick
Der Entwurf sieht eine Änderung des Bauvertragsrechts vor. Die Beteiligten eines Bauprojekts sollen künftig einfach und rechtssicher vereinbaren können, dass ein Gebäude unter Verzicht auf bestimmte Komfortstandards errichtet wird. An zwingenden staatlichen Vorgaben (z. B. Brandschutz, Statik, Belichtung oder Belüftung) ändert sich nichts.
Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Verena Hubertz dazu:
„Jeder Euro, den wir nicht in überflüssige Standards stecken, ist ein Euro für mehr bezahlbaren Wohnraum. […] Mit dem Gebäudetyp E geben wir Bauherren, Bauunternehmen und Käuferinnen die Freiheit zurück, auf unnötigen Schnickschnack zu verzichten. So wird Bauen günstiger und bleibt rechtssicher.“

Die wichtigsten Regelungen des Entwurfs
1. Freiwillige Option: Der Gebäudetyp E-Basisstandard
Die Vertragsparteien können vereinbaren, dass für das Gebäude der neue Gebäudetyp E-Basisstandard gilt. Ohne ausdrückliche Vereinbarung bleiben die bisherigen Regeln des Bauvertragsrechts bestehen (Opt-in-Lösung).
2. Keine Abstriche bei Sicherheit und Wohngesundheit
Die öffentlich-rechtlichen Vorgaben des Bauordnungsrechts und die Technischen Baubestimmungen der Länder bleiben verbindlich. Sicherheit und Gesundheit stehen weiter an erster Stelle.
3. „Genug ist genug“
Wer die gesetzlichen Vorgaben einhält, ist auf der sicheren Seite. Liegt z. B. eine konkrete Vorgabe zur Geschosshöhe vor, reicht deren Einhaltung – auch wenn vergleichbare Neubauten oder DIN-Normen höhere Standards vorsehen. Höhere Komfortstandards können weiterhin ausdrücklich vereinbart werden.
4. Einfachere Abweichungen vom üblichen Standard
Gibt es keine gesetzlichen Vorgaben, gelten weiterhin die bisherigen Regeln. Neu ist: Bauunternehmer können vom üblichen Standard leichter abweichen. Dafür soll künftig ein einfacher Hinweis in Textform (z. B. per E-Mail) genügen – ohne umfassende Aufklärungspflicht über Risiken, wie sie beim herkömmlichen Bauen gilt.
Welche Einsparungen sind möglich?
Auswertungen von Pilotprojekten (unter anderem in Bayern) und Schätzungen der Ministerien gehen davon aus, dass durch den Verzicht auf nicht zwingende Komfortstandards die Bauwerkskosten um etwa 10 bis 15 Prozent gesenkt werden können. In einzelnen Projekten wurden sogar höhere Einsparungen erzielt. Typische Ansatzpunkte sind reduzierter Schallschutz (wo nicht vorgeschrieben), niedrigere Deckenhöhen, einfachere Haustechnik oder der Verzicht auf bestimmte Ausstattungsmerkmale wie Handtuchheizkörper.
Wie geht es weiter?
Der Gesetzentwurf wurde an die Länder und Verbände versandt und auf der Website des BMJV veröffentlicht. Stellungnahmen sind bis zum 9. November 2026 möglich. Anschließend folgen die Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung sowie die parlamentarischen Verfahren. Ein Inkrafttreten wird frühestens Mitte 2027 erwartet.
Fazit: Mehr Spielraum für bezahlbaren Wohnraum
Der Gebäudetyp E und der aktuelle Gesetzentwurf sind ein wichtiger Schritt, um den Wohnungsbau in Deutschland wieder praktikabler und wirtschaftlicher zu machen. Für Bauherren, Investoren und Bauträger entstehen rechtssichere Möglichkeiten, Kosten zu senken und gleichzeitig innovative Lösungen umzusetzen – ohne Kompromisse bei der Sicherheit.
Wer aktuell ein Bau- oder Sanierungsprojekt plant, sollte die Entwicklung im Blick behalten. Der Gebäudetyp E kann insbesondere bei Projekten relevant werden, bei denen eine bedarfsgerechte, kosteneffiziente Ausführung im Vordergrund steht.
Quellen und weiterführende Informationen: Offizielle Seite des BMWSB zum Gebäudetyp E
Hinweis: Dieser Beitrag dient der Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die genauen Regelungen ergeben sich aus dem finalen Gesetz.