Ab Mai 2026 wird der Energieausweis für Gebäude in der gesamten EU vereinheitlicht, um die Energieeffizienz besser vergleichbar zu machen. Die Skala wird von A+ bis H auf A bis G verkürzt, ähnlich wie bei Haushaltsgeräten.
Diese Ausweise sind bei Verkauf, Neuvermietung, Mietverlängerung und auch bei einer umfassenden Sanierung verpflichtend.
Wichtige Änderungen zum neuen EU-Energieausweis:
Die Umsetzung der überarbeiteten EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) erfolgt bis zum 29. Mai 2026 im deutschen Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird aktuell überarbeitet und soll zum 1. Juli 2026 in GebäudemodernisierungsgesetzAMP (GModG , gelegentlich auch GMG abgekürzt) umbenannt werden.