Ab Mai 2026 wird der Energieausweis für Gebäude in der gesamten EU vereinheitlicht, um die Energieeffizienz besser vergleichbar zu machen. Die Skala wird von A+ bis H auf A bis G verkürzt, ähnlich wie bei Haushaltsgeräten.
Diese Ausweise sind bei Verkauf, Neuvermietung, Mietverlängerung und auch bei einer umfassenden Sanierung verpflichtend.
Wichtige Änderungen zum neuen EU-Energieausweis:
Die Umsetzung der überarbeiteten EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) erfolgt bis zum 29. Mai 2026 im deutschen Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird aktuell überarbeitet und soll zum 1. Juli 2026 in Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) (gelegentlich auch GModG abgekürzt) umbenannt werden.