Mietpreisbremse Informationen

Mietpreisbremse in Mecklenburg-Vorpommern

Für die Einführung und Umsetzung der Mietpreisbremse sind die Bundesländer zuständig. In Mecklenburg-Vorpommern ist die Einführung einer Mietpreisbremse für Städte und Gemeinden mit angespanntem Wohnungmarkt vom Landtag abgelehnt worden (Stand 22.04.2016).     In Mecklenburg-Vorpommern gelten bei der Neuvermietung von Wohnraum daher keine besonderen Einschränkungen.  

Mietpreisbremse Informationen

Mietpreisbremse in Schleswig-Holstein

Die Mietpreisbremse in Schleswig-Holstein ist seit 01.12.2015 in folgenden Städten und Gemeinden gültig: Landeshauptstadt Kiel Norderstedt Barsbüttel Glinde Halstenbek Wentorf bei Hamburg Sylt Hörnum Kampen List Wenningstedt-Braderup Wyk auf Föhr Bei der Wiedervermietung von bestehendem Wohnraum wird die Höhe der Miete auf 110 % der ortsüblichen Vergleichsmiete in diesen Städten und Gemeinden begrenzt. Die Mietpreisbremse Read more about Mietpreisbremse in Schleswig-Holstein[…]