18. Januar 2024

Was ist ein Tiny House (Tiny Haus)?

Ein Tiny House – oder zumeist mit deutsch kombiniert „Tiny Haus“ – ist übersetzt ein “winziges Haus”, d.h. es ist grundsätzlich kleiner als ein konventionelles Haus. Jedoch gibt es in Deutschland keine feste Definition für diesen Begriff und man findet diesen Begriff auch nicht im deutschen Baurecht.

Die Kleinstwohnform „Mikrohaus“ sind vollwertige Gebäude der Gebäudeklasse I und dienen zum temporären oder dauerhaften Wohnen. Sie verfügen grundsätzlich über

  • einen umbauten Raum von bis 110m³
  • eine Nutzfläche von 15 bis rd. 60m²
  • über eine Küche /-nzeile
  • einen Badbereich inkl. Toilette und Waschgelegenheit
  • einen Schlafbereich
  • Anschluss an die öffentliche Ver- und Entsorgung mit Strom, Wasser und Abwasser

Mikrohäuser können stationär, teilmobil und straßenzugelassen mobil sein. Wenn sie „beweglich“ und als Wohnhaus genutzt werden dürfen, werden sie als „ortsveränderliche Gebäude“ bezeichnet.

Tiny Haus Definition

Der Bundesverband Mikrohaus unterscheidet folgende Kleinwohnformen:

Tiny Houses on wheels: Sind Kleinhäuser, die als Anhänger mit eigenen Rädern auch eine Straßenverkehrszulassung haben. Rechtlich gesehen handelt es sich um sogenannte Hybriden, das heißt, sie sind „Wohngebäude und Fahrzeuge zugleich“.

Tiny Houses: Sind stationäre oder teilmobile Kleinhäuser. Sie werden entweder vor Ort montiert oder mittels Sondertransport angeliefert. Tiny Houses können über eigene Fahrwerke
verfügen, die zumeist nur für den Transport zum und auf dem Baugrundstück benötigt werden.

Containerbauten: Der Stahlrahmen eines (See-) Containers ist die statisch tragende Struktur, die auch die Größe vorgibt.

Bauwagen: Ein Bauwagen ist ein mobiles Gefährt, das dem zeitlich eng begrenzten Aufenthalt von Personen dient. Bauwagen verfügen grundsätzlich weder über eine Straßenverkehrs-
zulassung noch erfüllen sie die baurechtlichen Anforderungen für ein Wohngebäude. Privat werden Bauwagen oftmals in Kleingarten- oder Wochenendhaussiedlungen oder als stylisches Gartenhaus im eigenen Garten genutzt.

Gartenhäuser: Gartenhäuser sind temporäre Rückzugsorte oder Begegnungsstätten, die nicht zum dauerhaften Aufenthalt oder zum Wohnen ausgelegt sind.

Zirkuswagen: Als „Zirkuswagen“ werden Anhänger bezeichnet, die einmal für Fahrgeschäfte oder andere reisegewerbliche Zwecke genutzt wurden, z.B. als Wohnanhänger für, Schausteller oder Schäfer. Dies Anhänger besitzen oder besaßen die Straßenverkehrszulassung.

Baumhäuser: Als Baumhäuser werden Sonderformen des Hausbaus bezeichnet, bei dem die feste Verbindung mit dem Erdreich direkt bzw. indirekt über Bäume erfolgt. Entsprechend ist je nach Nutzungsart eine baurechtliche Würdigung erforderlich.

Hausboote (Floating Homes): Hausboote werden oft als „schwimmende Wohnwagen“ bezeichnet. Die Nutzung ist dabei zumeist ähnlich im Freizeitbereich angesiedelt. Eine Nutzung als reguläres Wohngebäude ist direkt davon abhängig, ob der Liegeplatz für eine Wohnnutzung zulässig ist. In wenigen Städten wie Hamburg und Amsterdam sind jeweils weniger als 20 Liegeplätze für die Wohnnutzung zugelassen.

Mobilheime: Als Mobilheim werden werbetechnisch Wochenendhäuser bezeichnet, die mittels Hilfsrädern per Tieflader verlegefähig sind. Im Gegensatz zur landläufigen Werbung erfüllen sie baurechtlich und umwelttechnisch nicht die Voraussetzungen für ein Wohngebäude und sind deshalb auch nicht für ein Dauerwohnen zulässig. Sprachlich zu unterscheiden wären demnach ein MobilHAUS, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, um als WOHNGEBÄUDE legal genutzt zu werden.

Modulbauten: Aus standardisierten Einzelelementen “zusammengesetztes” Wohnhaus oder Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses. Im Gegensatz zu Tiny Houses, die auf Reduzierung ausgelegt sind, werden Modulbauten als optionale Vergrößerung des bestehenden Wohnraums genutzt.

Berghütten / Chalets: Das Chalet ist ein im Alpenraum verbreiteter ländlicher Haustyp. Chalets werden traditionell aus Holz gefertigt. Typisch für das Chalet ist ein flaches Satteldach mit weitem Dachüberstand. Nicht zu verwechseln mit Mobilheimen, die lediglich aus verkaufstechnischen Gründen als Chalets bezeichnet werden.

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