Die Einnahmen der Bundesländer durch die Grunderwerbsteuer sind im Jahr 2016 in Deutschland auf einen neuen Rekordwert von insgesamt rund 12,41 Milliarden Euro gestiegen.
Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums sind die Einnahmen damit um 10,3 % im Vergleich zum Vorjahr gestiegen.
Die Grunderwerbsteuer ist eine Verkehrsteuer die beim Erwerb eines Grundstückes in Deutschland von den Finanzämtern erhoben wird.
Die gesetzliche Grundlage ist das Grunderwerbsteuergesetz (GrESt). Der häufigste Vorgang ist der Kaufvertrag einer Immobilie. Die Bemessungsgrundlage ist der Wert der Gegenleistung, also im Normalfall der Kaufpreis der Immobilie ohne Inventar.
Die Grunderwerbsteuer ist eine Ländersteuer, d.h. die Höhe wird von den Bundesländern festgelegt.
Die höchsten Steuersätze haben mit 6,5 % die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, das Saarland und Thüringen. Die niedrigsten Steuersätze haben Bayern und Sachsen mit 3,5 %. Die jeweiligen Steuersätze der Grunderwerbsteuer für die Bundesländer in Deutschland sehen Sie hier.
Von der Besteuerung ausgenommen sind u.a.
- Erwerbsvorgänge deren Wert 2.500.- EUR nicht übersteigt (Freigrenze)
- Erwerb durch Ehepartner oder Lebenspartner
- Erwerb durch Verwandte ersten Grades
- Erbschaft und Schenkung
- bei Gesellschaften: wenn höchstens 95 % der Anteile erworben werden
Die Steuer entsteht nach Rechtswirksamkeit des Erwerbsvorganges und ist einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig.
Steuerschuldner sind regelmäßig die Erwerber und Veräußerer zusammen. In den meisten Verträgen wird jedoch vereinbart, daß der Erwerber die Grunderwerbsteuer zu zahlen hat.