Für die Einführung und Umsetzung der Mietpreisbremse sind die Bundesländer zuständig.
In Mecklenburg-Vorpommern ist die Einführung einer Mietpreisbremse für Städte und Gemeinden mit angespanntem Wohnungmarkt vom Landtag abgelehnt worden (Stand 22.04.2016).
In Mecklenburg-Vorpommern gelten bei der Neuvermietung von Wohnraum daher keine besonderen Einschränkungen.