Die höchste Hürde für den Kauf oder Bau einer Immobilie ist meistens die Finanzierung des Eigenheims. Denn Immobilienkredite werden meistens nur dann vergeben, wenn ein Eigenkapitalanteil von 20-30 % vorliegt. In solch einem Fall sind viele Verbraucher auf andere Geldquellen angewiesen. Es gibt jedoch zahlreiche Förderprogramme, die den Traum von den eigenen vier Wänden etwas erleichtern.
Das Zinsniveau ist derzeit niedrig und immer mehr Verbraucher überlegen sich den Kauf einer Immobilie. Dadurch, dass bei einer Baufinanzierung der Kredit durch eine Eintragung gesichert ist, bieten die Kreditinstitute hier besonders niedrige Zinssätze an. Trotzdem raten Experten immer zu einen Kreditvergleich, zum Beispiel bei smava. Verbilligte Darlehen, Baukostenzuschüsse oder Grundstücke zum Vorzugspreis erleichtern die Verwirklichung des Traums.
Die staatliche KfW-Förderbank vergibt besonders günstige Baudarlehen in Höhe von bis zu 50.000 €. Außerdem wird die energetische Sanierung älterer Objekte gefördert. Die Vermittlung dieser Darlehen erfolgt in der Regel von der Hausbank.
Viele Bundesländer bieten ebenfalls Zuschüsse und Darlehen an, vor allem Familien mit Kindern werden gefördert. Der Vorteil: Anders als beim Förderdarlehen der KfW-Bank gibt es meistens keine Einkommensgrenzen. Zuständig sind – abhängig vom Bundesland – die Verwaltung der Stadt oder des Kreises sowie unter Umständen auch eine landeseigene Förderbank.
Wer ein Riester-Darlehen für die Eigenheimfinanzierung nutzt, erhält für die Tilgung des Darlehens Steuervorteile und Zulagen, ähnlich wie für einen Riester-Sparvertrag. Bereits vorhandenes Riester-Vermögen kann für eine Baufinanzierung verwendet werden. Allerdings ist Wohnriester sehr kompliziert.
Viele Städte und Gemeinden vergeben verbilligtes Bauland, um so für Familien attraktiver zu werden.
Wer ein denkmalgeschütztes Haus kauft und saniert oder ein Haus kauft, welches in einem Sanierungsgebiet liegt, kann eine attraktive Steuerförderung in Anspruch nehmen. Zehn Jahre lang werden vom Finanzamt 9 % der für die Sanierung anfallenden Kosten als Sonderausgaben anerkannt. Allerdings dürfen die Sanierungsarbeiten erst nach Abschluss des Kaufvertrages starten.
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