Mietpreisbremse Informationen

Mietpreisbremse in Bremen

Die Mietpreisbremse in Bremen ist seit 01.12.2015 gültig. Die Mietpreisbremse ist ausschließlich für die Stadt Bremen – nicht für Bremerhaven – gültig und ist bis zum 20. 11. 2020 befristet. Bei der Wiedervermietung von bestehendem Wohnraum wird die Höhe der Miete auf 110 % der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt. Die ortsübliche Vergleichsmiete kann aus dem gültigen Read more about Mietpreisbremse in Bremen[…]

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Mietpreisbremse in Hamburg

Die Mietpreisbremse in Hamburg ist seit 01.07.2015 gültig. Die Mietpreisbremse gilt flächendeckend für Hamburg. Bei der Wiedervermietung von bestehendem Wohnraum wird die Höhe der Miete auf 110 % der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt. Die ortsübliche Vergleichsmiete kann aus dem gültigen Mietspiegel ermittelt werden.     Die Mietpreisbremse greift nur bei neuen Mietverträgen und betrifft nur die Read more about Mietpreisbremse in Hamburg[…]

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Mietpreisbremse in Mecklenburg-Vorpommern

Für die Einführung und Umsetzung der Mietpreisbremse sind die Bundesländer zuständig. In Mecklenburg-Vorpommern ist die Einführung einer Mietpreisbremse für Städte und Gemeinden mit angespanntem Wohnungmarkt vom Landtag abgelehnt worden (Stand 22.04.2016).     In Mecklenburg-Vorpommern gelten bei der Neuvermietung von Wohnraum daher keine besonderen Einschränkungen.  

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Mietpreisbremse in Schleswig-Holstein

Die Mietpreisbremse in Schleswig-Holstein ist seit 01.12.2015 in folgenden Städten und Gemeinden gültig: Landeshauptstadt Kiel Norderstedt Barsbüttel Glinde Halstenbek Wentorf bei Hamburg Sylt Hörnum Kampen List Wenningstedt-Braderup Wyk auf Föhr Bei der Wiedervermietung von bestehendem Wohnraum wird die Höhe der Miete auf 110 % der ortsüblichen Vergleichsmiete in diesen Städten und Gemeinden begrenzt. Die Mietpreisbremse Read more about Mietpreisbremse in Schleswig-Holstein[…]