Baugenehmigungen: Aufwärtstrend nur auf dem Papier

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Baugenehmigungen: Aufwärtstrend nur auf dem Papier

Baugewerbe zu steigenden Baugenehmigungen: Aufwärtstrend nur auf dem Papier

Die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Zahlen für die Baugenehmigungen im Mai 2026 kommentiert Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe:

„Im Mai wurden 21.000 Wohnungen genehmigt – 24,7 Prozent mehr als im Vorjahresmonat. Von Januar bis Mai genehmigten die Behörden damit 104.700 Wohnungen, ein Plus von 15,4 Prozent. Der Aufwärtstrend auf dem Papier hält damit an.

Die Genehmigungszahlen sind ein guter Frühindikator dafür, wie der Wohnungsbau sich in den kommenden zwei bis drei Jahren entwickeln kann. Ob aber die Bauherren den Bau umsetzen, machen sie abhängig von den Kosten. Und genau da liegt das Problem.

Die Neubaupreise für Wohngebäude sind im Mai um fünf Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Material, Energie und Finanzierung verteuern sich gleichzeitig, für viele Bauherren trägt die Kalkulation am Ende nicht mehr. Allein im vergangenen Jahr sind über 35.000 Baugenehmigungen auch wegen der gestiegenen Finanzierungskosten erloschen, so viele wie seit über 20 Jahren nicht.

Ein wichtiger Hebel, um die Baukosten zu senken, ist der Gebäudetyp E – hier muss die Bundesregierung endlich liefern. Wir haben viel zu lange diskutiert und Zeit verloren, in der bezahlbarer Wohnraum hätte entstehen müssen.Wir müssen raus aus dem lähmenden Ankündigungsmodus von Maßnahmen und dringend in die Umsetzung kommen.

Auch bei der Förderung muss nachjustiert werden. Hier wird viel Potenzial verschenkt. Die Zinsen im EH-55-Programm sind noch immer zu hoch und vor allem zu volatil. Die Förderung muss verlässlich über mehrere Jahre angelegt sein und nicht nur bis Ende des Jahres 2026. Zinsgünstige und -stabile Darlehen wären für viele Menschen das Signal, privates Kapital für den Wohnungsbau zu aktivieren. Sehr schnell braucht der Markt Klarheit über die Höhe und die Konditionen für die Neuordnung der KfW-Förderung im Jahr 2027.

Zusätzlichen Schwung brächte eine Sonder-AfA, die endlich an den EH-55-Standard gekoppelt wird statt an EH-40. Wenn EH-55 für die Eigenheimförderung ausreicht, muss der Standard erst recht für den Mietwohnungsbau gelten.“

Quelle: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. – Pressemitteilung vom 17.07.2026

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