Ab Mai 2026 wird der Energieausweis für Gebäude in der gesamten EU vereinheitlicht, um die Energieeffizienz besser vergleichbar zu machen. Die Skala wird von A+ bis H auf A bis G verkürzt, ähnlich wie bei Haushaltsgeräten.
Diese Ausweise sind bei Verkauf, Neuvermietung, Mietverlängerung und auch bei einer umfassenden Sanierung verpflichtend.
Wichtige Änderungen zum neuen EU-Energieausweis:
- Einheitliche Skala (A–G): Die neue Skala reicht von A (sehr effizient) bis G (geringe Effizienz). Klasse A ist für Nullemissionshäuser vorgesehen.
- Ausweispflicht erweitert: Der Ausweis muss künftig auch bei der Verlängerung von Mietverträgen und bei größeren Sanierungen vorgelegt werden.
- Digitale Form: Energieausweise müssen zukünftig digital ausgestellt werden.
- Gültigkeit alter Ausweise: Bereits ausgestellte Energieausweise (Skala A+ bis H) bleiben bis zu ihrem regulären Ablaufdatum (max. 10 Jahre) gültig.
- Vergleichbarkeit: Obwohl EU-weit einheitlich, bedeutet der gleiche Buchstabe nicht zwingend überall denselben absoluten Energieverbrauch, da nationale Berechnungen variieren können.

Die Umsetzung der überarbeiteten EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) erfolgt bis zum 29. Mai 2026 im deutschen Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird aktuell überarbeitet und soll zum 1. Juli 2026 in Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) (gelegentlich auch GModG abgekürzt) umbenannt werden.