Rolle rückwärts in der Energiewende: Die KfW fördert wieder das Effizienzhaus 55 (EH55). Der Bund und die KfW Bank nehmen die befristete Förderung für Effizienzhaus 55-Neubauten ab 16. Dezember 2025 wieder auf.
Eckdaten der Förderung
Gefördert wird der Neubau und Ersterwerb von Wohngebäuden,
- die die technischen Anforderungen an ein Effizienzhaus 55 erfüllen
- bei denen keine Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energie (Öl oder Gas) eingesetzt werden und
- für die zum Zeitpunkt der Antragstellung eine gültige Baugenehmigung vorliegt
Pro Wohneinheit kann ein Kreditbetrag von bis zu 100.000 Euro beantragt werden. Die Kreditlaufzeit beträgt maximal 35 Jahre. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Bundesmitteln. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Die Fördermittel können nur über Ihre Hausbank im Rahmen der Gesamtfinanzierung beantragt werden.
Ausführliche Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie der KfW Bank.
In diesem Podcast erklärt der Tiny House Experte Peter L. Pedersen die neuen Förderkonditionen für Wohngebäude und zeigt die Chancen für Mikrohäuser auf.
Hören Sie selbst …