Tiny House als gewerbliche Ferienimmobilie: das im Video vorgestellte Tiny House ist baugenehmigungsfähig, energieeffizient, straßenzugelassen und gewerblich optimal als Ferienimmobilie nutzbar. Sehen Sie selbst …
Das Tiny House verfügt über die Straßenzulassung als Wohnwagen sowie über alle erforderlichen Unterlagen für eine Baugenehmigung und erfüllt die hohen Ansprüche als EH-55 Effizienzhaus des Gebäudeenergiegesetzes (GEG , vormals Energieeinsparverordnung EnEV) bei entsprechender Konfiguration.
Weder Schwertransporter, noch Baukran oder Tieflader sind erforderlich, um das Rolling Tiny Home an den gewünschten Ort zu transportieren. Es genügt ein PKW (Führerschein Klasse 3 oder neu BE) mit einer zulässigen Anhängerlast von bis zu 3,5 t.
Die Einsatzmöglichkeiten des Tiny Houses können weit über die ganzjährige private Nutzung als Studentenwohnung, Zweitwohnsitz, Seniorenresidenz oder als Wochenendhaus hinausgehen. Für Gewerbetreibende und Firmen kann es ebenso das Geschäftsbüro, Messestand mit gleichzeitiger Übernachtungsmöglichkeit oder auch Mitarbeiterwohnung auf dem eigenen Betriebs- oder Hotelgelände sein.
Kapitalanleger können sowohl von der steuerlichen Abschreibungsmöglichkeit (8 Jahre) als auch von der sehr guten Vermietbarkeit profitieren. Mietrenditen von 10 % jährlich und mehr sind möglich.
Nutzen Sie unseren Tiny House Beratungsservice für alle Fragen rund um das Mikrohaus!