Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) kann seit dem 24. Januar 2022 vorerst nicht mehr über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bezogen werden. Der Grund: die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sind ausgeschöpft, sodass die Bundesregierung die KfW-Programme zur Umsetzung der BEG gestoppt hat. Das Serviceportal „Intelligent-heizen.info“ informiert darüber.
Da das zur Verfügung stehende Kontingent an BEG-Haushaltsmitteln in Höhe von 5 Milliarden Euro für die KFW-Förderprogramme bereits ausgereizt ist, haben der Vorstand der KfW und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) den Förderstopp beschlossen. Besonders bei Anträgen für die Neubauförderung des Effizienzhauses 55, die ursprünglich Ende Januar enden sollte, verzeichnete die KfW im Januar einen enormen Anstieg bei Förderanträgen.
Nicht betroffen vom Förderstopp sind Maßnahmen wie die Heizungsoptimierung oder der Einbau einer neuen Heizung, die durch die BEG über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert werden.
Keine Anträge mehr für KfW- Förderung im Neubau und bei Sanierung
Wer einen Neubau plant oder ein bestehendes Gebäude auf ein neues Energieniveau bringen möchte, kann vorerst keine finanzielle Hilfe durch die BEG bei der KfW beantragen. Die KfW-Förderung umfasst Kredite und Zuschüsse für den Bau oder Kauf eines neuen Effizienzhauses ebenso wie für die energetische Sanierung zum Effizienzhaus. Der Förderstopp wirkt sich auf alle KfW-Förderbereiche aus:
- Effizienzhaus 55 im Neubau
Bereits im vergangenen Jahr hatte die Bundesregierung angekündigt, die BEG anzupassen und stärker auf die Modernisierung von Bestandsgebäuden auszurichten. Hintergrund war, dass sich das Effizienzhaus 55 im Neubau als Standard etabliert hatte und ein anderer Fokus in der Förderung gesetzt werden sollte. Aus diesem Grund wurde das Auslaufen des Förderangebots für den 31. Januar 2022 angekündigt. Nun endet das Programm mit sofortiger Wirkung.
- Effizienzhaus 40 im Neubau
Was die Energieeffizienz angeht, ist das Effizienzhaus 40 auf einem höheren Niveau als das Effizienzhaus 55. Dieses Förderangebot sollte ursprünglich 2022 weiterlaufen und setzt nun vorläufig aus. Über die weitere Zukunft soll noch entschieden werden – und zwar vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Mittel im Energie- und Klimafonds und der Mittelbedarfe anderer Programme.
- Energetische Sanierung
Die KfW-Förderangebote zur Sanierung kann wahlweise als vollständige Sanierung zum Effizienzhaus erfolgen oder in Form einzelner Maßnahmen umgesetzt werden. Die KfW-Kreditangebote 261 und 262 sollen wieder aufgenommen werden, sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitstehen.
Ausblick KfW-Fördermittel für energetische Gebäudesanierung
Was mit bereits eingegangen Anträgen zu KfW-Förderangeboten geschehen soll, muss noch entschieden werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) will überprüfen, ob für diese ein Angebot zinsverbilligter Kredite der KfW zur Verfügung gestellt werden können. Die energetische Gebäudesanierung gilt nach wie vor als eine der wichtigsten Maßnahmen zum Schutz des Klimas. Das BMWK hat angekündigt zusammen mit den anderen Ministerien, die Förderung für die energetische Gebäudesanierung zügig aufzunehmen und eine ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude aufzusetzen.
Quelle: Pressemitteilung VdZ – Wirtschaftsvereinigung Gebäude und Energie e.V. vom 28.01.2022
Update vom 01.02.2022
Die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz, für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, und der Finanzen haben sich auf ein gemeinsames Vorgehen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) durch die KfW verständigt.
Demnach sollen alle förderfähigen Altanträge, die bis zum Antragsstopp 24.01.2022 eingegangen sind, genehmigt werden. Dabei handelt es sich um rund 24.000 Anträge. Diese eingegangenen Anträge werden nun von der KfW nach den bisherigen Programmkriterien geprüft; die förderfähigen werden genehmigt.