Für die Einführung und Umsetzung der Mietpreisbremse sind die Bundesländer zuständig.
In Niedersachsen wird die Einführung der Mietpreisbremse geprüft.
Die Niedersächsische Landesregierung hat die NBank beauftragt, die Wohnungsmärkte in Niedersachsen zu analysieren und die Einführung der Mietpreisbremse zu prüfen. In dem Gutachten kommt die NBank zu dem Ergebnis, dass in zwölf Kommunen und sämtlichen niedersächsischen Inselgemeinden die Preisbremse eingeführt werden sollte: Braunschweig, Buchholz in der Nordheide, Buxtehude, Göttingen, Hannover, Langenhagen, Leer, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück, Vechta, Wolfsburg sowie Wangerooge, Spiekeroog, Langeoog, Baltrum, Norderney, Juist und Borkum.
In Niedersachsen gelten bei der Neuvermietung von Wohnraum noch keine besonderen Einschränkungen (Stand 06/2016).