Bei Abschluß eines Mietvertrages verlangen Vermieter eine Mietsicherheit als Absicherung für die Zahlung der Miete, Zahlung der Nebenkosten und möglicher Reparaturleistungen bei der Beendigung des Mietverhältnisses.
Die Hinterlegung einer Mietsicherheit ist gesetzlich in Deutschland nicht vorgeschrieben. Die Höhe der Mietkaution ist bei normalem Wohnraum gemäß § 551 BGB auf 3 Kaltmieten beschränkt. Die Kaution kann in maximal 3 gleichen Monatsraten erbracht werden.
Das Gesetz ist für gewerbliche Mietverhältnisse nicht gültig. Bei Gewerbeverträgen kann die Höhe der Mietsicherheit zwischen den Mietparteien frei verhandelt werden.
Die Art der Mietsicherheit kann ebenfalls zwischen den Vertragsparteien frei vereinbart werden. Mögliche Varianten sind die Barkaution, Verpfändung eines Sparbuches, die Bankbürgschaft und die Mietkautionsversicherung (Kautionspolice).
Die Mietkautionsversicherung hat den Vorteil, daß keine Liquidität gebunden wird. Die Kautionsversicherung ist für einen geringen Beitrag erhältlich.
Sie können den gesparten Kautionsbetrag für den Umzug, neue Möbel oder andere sinnvolle Dinge nutzen!
Sehr hohe Akzeptanz bei Vermietern und ein ausgezeichnetes Preis-Leistungs-Verhältnis hat die Moneyfix ® Mietkaution.
Erfahren Sie hier mehr …