Maßnahmenpaket der Bundesregierung für die Bau- und Immobilienbranche

Am Montag den 25. September 2023 ist das „Bündnis für bezahlbaren Wohnraum“ auf Einladung von Bundeskanzler Olaf Scholz und Bundesbauministerin Klara Geywitz im Bundeskanzleramt zusammengekommen und hat 14 Maßnahmen für die Stabilisierung der Bau- und Immobilienbranche vorgestellt.

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland sowie der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen hat an dem Wohngipfel nicht teilgenommen, da es „angesichts der dramatischen Situation nicht sein kann, dass in aller Eile bei einem – in erster Linie öffentlichkeitswirksamen – Termin im Kanzleramt wieder nur ein Paket mit kleinteiligen Maßnahmen präsentiert wird, an dem die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft als ausführende Akteure nicht grundsätzlich mitwirken konnten.“

Massnahmenpaket Bundesregierung 2023

Hier die Kurzübersicht der 14 vorgestellten Maßnahmen:

1) Degressive AfA (Absetzung für Abnutzung) von 6% für einen Zeitraum von 6 Jahren

Die Bundesregierung hat im Rahmen des Wachstumschancengesetzes vorgeschlagen, eine degressive AfA in Höhe von jährlich 6% für neu errichtete Wohngebäude einzuführen. Die degressive Abschreibung soll die schnellere Refinanzierung von getätigten Investitionen fördern. Die Regelung sieht keine Baukostenobergrenzen vor. Die degressive AfA wird für Gebäude gelten, die Wohnzwecken dienen und mit deren Herstellung nach dem 30. September 2023 und vor dem 1. Oktober 2029 begonnen wird. Erstmals soll nicht der Bauantrag entscheidendes Kriterium für die Gewährung der degressiven AfA sein, sondern der angezeigte Baubeginn.

2) Effizienzstandard EH 55 bleibt gesetzlicher Neubaustandard

Mit der Einführung von EH 55 als Standard zum 1. Januar 2023 im Hinblick auf den Primärenergiebedarf ist ein wichtiger Schritt für Neubauten bezüglich des Energieverbrauches umgesetzt worden. Der Effizienzstandard EH 40 als Neubaustandard sei in dieser Legislaturperiode nicht mehr nötig und die geplante Einführung wird ausgesetzt.

3) Bau von bezahlbarem Wohnraum soll vereinfacht und beschleunigt werden

Mit einer an § 246 Abs. 14 BauGB (Baugesetzbuch) angelehnten Sonderregelung (befristet bis Ende 2026) soll es Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkte​n ermöglicht werden, schneller und einfacher bezahlbaren Wohnraum zu planen. Die entsprechende BauGB-Änderung soll noch im Jahr 2023 vorgelegt werden.

4) Finanzmittel für den sozialen Wohnungsbau

Die Bundesregierung hat vorgeschlagen, den Ländern im Zeitraum von 2022 bis 2027 Programmmittel in Höhe von insgesamt 18,15 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen. Jeder Euro des Bundes wird aktuell durch rund 1,50 Euro der Länder kofinanziert. Bei Fortführung dieser bisherigen Komplementärfinanzierung stehen damit gesamtstaatlich rund 45 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau bis 2027 zur Verfügung.

5) KfW-Neubauprogramme „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) und „Wohneigentum für Familien“ (WEF)

Das KfW-Neubauprogramme „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) und „Wohneigentum für Familien“ (WEF) soll verbessert werden. Beim WEF sollen die Kredithöchstbeträge um 30.000.- € angehoben werden. Die Grenze des zu versteuernden Einkommens soll auf 90.000.- €/Jahr erhöht werden.

6) Wohneigentumsprogramm „Jung kauft Alt“

Die Bundesregierung möchte für 2024 und 2025 ein Wohneigentumsprogramm „Jung kauft Alt“ für den Erwerb von sanierungsbedürftigen Bestandsgebäuden verbunden mit einer Sanierungsauflage einführen. Das Programm soll über die KfW abgewickelt werden.

7) Umbau von Gewerbeeinheiten zu Wohneinheiten

Deutschlandweit gibt es Leerstand bei Gewerbeimmobilien. Laut einer neuen Studie des Bundesinstitut für Bau, Stadtentwicklung und Raumordnung (BBSR) soll ein Potenzial für 235.000 Wohneinheiten vorhanden sein. Daher soll ein neues KfW-Programm für den Umbau von Büros und Läden zu Wohneinheiten in 2024 und 2025 mit einem Volumen von 480 Mio. Euro aufgelegt werden.

8) Bauen im Sinne des „Gebäudetyps E“ soll befördert werden

Damit Bauen einfacher und schneller wird, soll mit dem „Gebäudetyp E“ von teuren Standards abgewichen werden können. Die Bundesländer beabsichtigen, dazu Änderungen der Muster- und Landesbauordnungen vorzunehmen. Der Bund will bis zum Jahresende Leitlinien für die Vertragspartner vorlegen.

9) Abgabe BImA-eigener Grundstücke für öffentliche Aufgaben

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) wird die bislang bis Ende 2024 befristete Möglichkeit zur vergünstigten Abgabe BlmA-eigener Grundstücke für Kommunen und sozialen Wohnungsbau um weitere fünf Jahre fortführen. Das soll für mehr bezahlbares Bauland in den Kommunen sorgen.

10) Lärmrichtwerte bei heranrückender Wohnbebauung an Gewerbebetriebe

Die Bundesregierung möchte in der TA-Lärm die Lärmrichtwerte bei heranrückender Wohnbebauung an Gewerbebetriebe in Form einer Experimentierklausel anheben. Über die Anwendung der Experimentierklausel soll die Gemeinde im Bebauungsplan entscheiden.

11) Förderung beim Einbau einer klimafreundlichen Heizungsanlage

Der „Speed-Bonus“ für den klimafreundlichen Heizungstausch soll in 2024 und 2025 von 20 auf 25 % erhöht und auf Wohnungsunternehmen ausgeweitet werden.

12) Senkung der Grunderwerbsteuer

Die Bundesregierung möchte den Bundesländern eine flexiblere Gestaltung der Grunderwerbsteuer (z. B. durch einen Freibetrag) ermöglichen. Hierzu wurde den Ländern auf Arbeitsebene ein Vorschlag für eine Öffnungsklausel zur landesspezifischen Ausgestaltung der Grunderwerbsteuer unterbreitet.

13) Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren

Um schneller zu bauen, braucht es Tempo beim Planen und Genehmigen. Mehrere Gesetzespakete sind bereits auf den Weg gebracht worden. Mit den Bundesländern soll noch in 2023 einen „Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung“ geschlossen werden.

14) Neue Wohngemeinnützigkeit

Im Jahr 2024 soll die neue Wohngemeinnützigkeit gestartet werden, um mit einem neuen Marktsegment dauerhafte Sozialbindungen im Neubau wie auch im Bestand zu schaffen. Angestrebt sind dafür Investitionszuschüsse und Steuervorteile.