Neu ab 1. Juni 2023: KfW-Förderung für Familien mit mittlerem Einkommen – Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“
Ein energieeffizientes, neu gebautes Eigenheim – die Wunschvorstellung vieler Deutscher. Ab dem 1. Juni dieses Jahres soll das neue Förderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Familien mit geringem und mittlerem Einkommen hierbei unterstützen. Michael Neumann, Vorstandsvorsitzender des Finanzierungsvermittlers Dr. Klein, begrüßt die neue Förderung der KfW, allerdings geht sie ihm nicht weit genug.
Hohe Baukosten und Grundstückspreise, lange Wartezeiten bei der Beauftragung von Handwerksbetrieben, gestiegene Finanzierungszinsen: Die Zeiten für das Projekt „Neubau“ waren schon einmal besser. Familien mit Kindern, die nur über ein geringes oder mittleres Einkommen verfügen, aber hohe Lebenshaltungskosten haben, trifft die Situation besonders hart. Denn ihr finanzieller Spielraum für die Tilgung einer Baufinanzierung ist bei der aktuellen Lage am Immobilienmarkt stark begrenzt – der Traum vom Eigenheim rückt in vielen solcher Fälle in unerreichbare Ferne. Insbesondere vor dem Hintergrund des erst im letzten Jahr ausgeschöpften Baukindergeldes. Um wieder mehr Familien ins Eigenheim zu bringen, ebnet die KfW mit dem Programm „Wohneigentum für Familien“, bei dem es sich um einen Förderkredit mit vergünstigten Zinsen handelt, einen neuen Weg für finanzielle Unterstützung. Darlehensnehmer können mit einem maximalen Kreditvolumen von 240.000 Euro rechnen und dürfen bei der Antragstellung noch nicht über Wohneigentum verfügen.
Einkommensgrenzen bestimmen förderfähige Zielgruppe
Konkret will die KfW den Bau und Ersterwerb von neu errichteten und klimafreundlichen Immobilien fördern. Beim Kauf eines Neubaus darf die Bauabnahme nicht länger als zwölf Monate zurückliegen. Da sich das neue Programm gezielt an Familien mit geringem und mittlerem Einkommen richtet, wurden seitens der Förderbank Einkommensgrenzen für die Antragsteller festgelegt: Dabei darf das zu versteuernde, jährliche Haushaltseinkommen bei einem Kind nicht mehr als 60.000 Euro betragen. Je weiterem Kind wird die gewährte Einkommensgrenze um 10.000 Euro erhöht. Michael Neumann, Vorstandsvorsitzender des Kreditvermittlers Dr. Klein, geht die Förderung nicht weit genug: „Die festgesetzte Einkommensgrenze ist zu niedrig. So, wie das Förderprogramm momentan konzipiert ist, kommt sie nur für eine sehr begrenzte Zielgruppe in Frage. Der größte Bedarf an Fremdkapital entsteht nun mal bei Neubauten, insbesondere durch die aktuell geforderten Energieeffizienzstandards. Ebendiese können sich beim Bau eines Eigenheims – trotz neuem Förderprogramm – nur Wenige wirklich leisten.“
Neue Förderung lediglich für energetische Neubauten: zu kurz gedacht?
Auch die ausschließliche Begrenzung der Förderung auf Neubauten empfindet Neumann als nicht umsichtig genug: „Neubauten verbrauchen oft noch unversiegelte Flächen und erfordern mehr Ressourcen als Bestandsobjekte. Aus Klimaschutzgründen erscheint mir die ausschließliche Förderung von neu erbauten Immobilien daher nicht sinnvoll. Meiner Meinung nach sollte die Umwidmung und Aufstockung von bestehenden Immobilien noch weiter gestärkt werden. Sofern die Regierung es mit der Wohneigentumsförderung beim Ersterwerb von Immobilien wirklich ernst meint, muss die energetische Sanierung von Bestandsimmobilien bei den Förderprogrammen in Kombination mit der Förderung zum Ersterwerb von Wohneigentum noch weiter in den Fokus gerückt werden.“
Quelle: Pressemitteilung Dr. Klein Privatkunden AG vom 31.05.2023
Über die Dr. Klein Privatkunden AG
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