8. September 2016

Immobilie verrenten

Immobilie verrenten: Wer im Laufe der Zeit eine selbstgenutzte Immobilie – ein Haus oder eine Wohnung – gekauft hat, hat eine kluge Entscheidung getroffen. Es geht jedoch noch besser. Sie können die eigene Immobilie im Alter wieder zu Geld machen!

Sie möchten wissen, welches Potenzial in ihrer Immobilie steckt und wie hoch die zu erwartenden Rente (Leibrente oder Zeitrente mit und ohne Wohnrecht) wäre?

Dieses Video zeigt Ihnen die Möglichkeiten der Immobilienverrentung

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Wer im Laufe der Zeit die selbstgenutzte Immobilie (Haus oder Wohnung) als Teil seiner Altersvorsorge eingeplant hat, hat eine kluge Entscheidung getroffen. Aber es geht noch besser. Die eigene Immobilie kann im Alter auch wieder zu Geld gemacht werden.

Doch wie kann man das in der Immobilie gebundene Kapital nutzbar machen, ohne dabei sein gewohntes Umfeld zu verlassen? Eine Immobilienverrentung vereint das “wohnen bleiben” mit einer “Zusatzrente” und bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten.

Generell wird zwischen 2 Modellen unterschieden: Man vereinbart entweder eine lebenslange Leibrente oder eine zeitlich befristete Zeitrente.

Leibrente
Bei einer Leibrente wird vereinbart, dass die Rente lebenslang an den oder die Verkäufer gezahlt wird.

Zeitrente
Es wird ein fester Zahlungszeitraum vereinbart (z.B. 20 Jahre) nachdem die Immobilie quasi abgezahlt ist.

Aufgrund der flexiblen Vertragsgestaltung können auch individuelle Wünsche berücksichtigt werden. So können die monatlichen Rentenzahlungen beispielsweise mit einer Einmalzahlung und/oder einem lebenslangen Wohnrecht kombiniert werden.

Die Höhe der Rente ist von vielen Parametern abhängig. Folgende Faktoren werden im Wesentlichen für die Berechnung herangezogen:

  • der (Verkehrs-)Wert der Immobilie
  • die Art der Immobilie
  • der (käuferspezifische) Verzehrwert der Immobilie
  • bei Leibrenten: das Alter und das Geschlecht des(r) Rentenberechtigten
  • bei Zeitrenten: die gewünschte Laufzeit der Rentenzahlungen
  • bei (lebenslangen) Wohnrechten: Wert des Wohnrechtes
  • bei Einmalzahlungen: der aufgezinste Auszahlbetrag

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