Die Grundsteuererklärung musste bis zum 31. Januar 2023 (in Bayern bis zum 30. April 2023) abgegeben werden.
Hintergrund: Die Grundsteuerreform geht zurück auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) aus dem Jahr 2018. Durch dieses Urteil ist die bisherige Rechtslage der Bewertung von Grundstücken mit dem Einheitswert für verfassungswidrig erklärt worden und der Gesetzgeber zur Überarbeitung der Berechnungsgrundlage verpflichtet.
Insgesamt sind rund 36 Millionen Grundstücke von der Reform betroffen, viele davon im Privateigentum. Für jedes dieser Grundstücke muss eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts – umgangssprachlich Grundsteuererklärung – durch die Eigentümer digital über ELSTER abgeben werden. Die Abgabe ist nur in Ausnahmefällen in Papierform zulässig.
Die Grundsteuererklärung für Privateigentum ist ein Online-Service im Auftrag des Bundesfinanzministerium und ist auf Standardfälle zugeschnitten. Dadurch ist die Abgabe der Grundsteuererklärung deutlich vereinfacht im Vergleich zu ELSTER. Das Ziel ist die Abgabe so stressfrei wie möglich zu machen.
Mit diesem Service können private Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, Eigentumswohnungen und unbebauten Grundstücken die Grundsteuererklärung einfach und kostenlos online abgeben!
Der Online-Service ist nur in Bundesländern nutzbar, die sich bei der Grundsteuer für das sogenannte Bundesmodell entschieden haben. Das sind folgende 11 Bundesländer:
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Für Grundstücke in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen kann die „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ nicht verwendet werden. Hier ist die Abgabe der Erklärung nur direkt über ELSTER möglich.
Für die Abgabe der Erklärung benötigen Sie im Normalfall einige Angaben. Sie benötigen insbesondere
- Größe des Grundstücks
- Gemarkung, Flur, Flurstück (siehe Grundbuch)
- Für Eigentumswohnungen: Miteigentumsanteil am Grundstück (siehe Grundbuch)
- Steuernummer / Aktenzeichen des Grundstücks
- Bodenrichtwert (kostenfreie Ermittlung hier)
- Baujahr des Gebäudes (ab einem Baujahr nach 1949)
- Wohnfläche
- Anzahl der Garagenstellplätze
- Steuer-Identifikationsnummer aller Eigentümer
- Kontaktdaten der Eigentümer und deren Anteile am Eigentum
Ausführliche Informationen und die Möglichkeit zur Abgabe der Grundsteuererklärung online finden Sie hier:
www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de
Sollten Sie nicht über ein ELSTER-Konto verfügen, ist nach Eingabe aller Daten ein Freischaltcode für das Absenden erforderlich. Für die Beantragung benötigen Sie Ihre Steuer-Identifikationsnummer und Ihr Geburtsdatum. Die Steueridentifikationsnummer finden Sie zum Beispiel auf einem Einkommenssteuerbescheid. Nach der online Beantragung wird der Freischaltcode vom Finanzamt erstellt und Ihnen in der Regel innerhalb von 7 – 14 Tagen zugestellt.
Update vom 26.08.2022: Die Nutzung ist ab sofort auch mit einem bestehenden ELSTER-Konto möglich (außer Grundstücke in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen).
Update vom 13.10.22: Die Frist zur Abgabe der Erkärung ist bis zum 31.01.2023 verlängert worden.
Update vom 31.01.23: Die Frist zur Abgabe der Erkärung ist für Bayern bis zum 30.04.2023 verlängert worden.
Hier können Sie online prüfen, ob Sie den Service nutzen können.