Grundsteuererklärung +++ Abgabefrist wird bis zum 31.01.2023 verlängert

Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird bundesweit einmalig von Ende Oktober 2022 bis Ende Januar 2023 verlängert.

Hier die Mitteilung des Finanzministers auf Twitter

Hintergrund: Die Grundsteuerreform geht zurück auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) aus dem Jahr 2018. Durch dieses Urteil ist die bisherige Rechtslage der Bewertung von Grundstücken mit dem Einheitswert für verfassungswidrig erklärt worden und der Gesetzgeber zur Überarbeitung der Berechnungsgrundlage verpflichtet.

Insgesamt sind rund 36 Millionen Grundstücke von der Reform betroffen, viele davon im Privateigentum. Für jedes dieser Grundstücke muss eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts – umgangssprachlich Grundsteuererklärung – durch die Eigentümer digital über ELSTER abgeben werden. Die Abgabe ist nur in Ausnahmefällen in Papierform zulässig.

Hier erfahren Sie, welche Angaben benötigt werden und wie Sie die Grundsteuererklärung für Privateigentum kostenfrei und einfach online einreichen können.