Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird bundesweit einmalig von Ende Oktober 2022 bis Ende Januar 2023 verlängert.
Hier die Mitteilung des Finanzministers auf Twitter
Die Frist zur #Grundsteuer-Erklärung wird bis Januar 2023 verlängert. Das gibt den Steuerpflichtigen, den Finanzbehörden und den Steuerberatern Luft. Gegenwärtig gibt es auch andere Sorgen und Aufgaben, um die wir uns kümmern müssen. CL
— Christian Lindner (@c_lindner) October 13, 2022
Hintergrund: Die Grundsteuerreform geht zurück auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) aus dem Jahr 2018. Durch dieses Urteil ist die bisherige Rechtslage der Bewertung von Grundstücken mit dem Einheitswert für verfassungswidrig erklärt worden und der Gesetzgeber zur Überarbeitung der Berechnungsgrundlage verpflichtet.
Insgesamt sind rund 36 Millionen Grundstücke von der Reform betroffen, viele davon im Privateigentum. Für jedes dieser Grundstücke muss eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts – umgangssprachlich Grundsteuererklärung – durch die Eigentümer digital über ELSTER abgeben werden. Die Abgabe ist nur in Ausnahmefällen in Papierform zulässig.
Hier erfahren Sie, welche Angaben benötigt werden und wie Sie die Grundsteuererklärung für Privateigentum kostenfrei und einfach online einreichen können.