Gebäudeenergiegesetz (GEG) +++ Änderungen ab 2024 für Neubau und Bestandsgebäude

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – seit der Debatte um die Neuregelungen ab 2024 umgangssprachlich auch Heizungsgesetz – führt das Energieeinspargesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammen.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist am 1. Januar 2024 in wesentlichen Teilen in Kraft getreten und sieht generell vor, dass jede neu eingebaute Heizung in Wohngebäuden zu 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Das gilt zunächst nur für Neubauten in einem Neubaugebiet. Für Bestandsgebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt es Übergangsfristen.

GEG Gebäudeenergiegesetz 2024

NEUBAU (noch nicht errichtet)

im Neubaugebiet
Heizung mit mindestens 65% erneuerbaren Energien ab 1. Januar 2024

Außerhalb eines Neubaugebietes
Heizung mit mindestens 65% erneuerbaren Energien ab 2026/2028

BESTANDSGEBÄUDE

Heizung funktioniert oder lässt sich reparieren
Kein Heizungstausch notwendig

Heizung ist kaputt – keine Reparatur möglich
Statt der alten Heizungsanlage kann übergangsweise und höchstens für 5 Jahre auch eine Heizungsanlage eingebaut werden, die nicht mit mind. 65% erneuerbaren Energien betrieben wird.

Falls ein Anschluss an ein kommunales Wärmenetz geplant ist, gelten Übergangsfristen von 10 Jahren. Werden die Anforderungen an die 65-prozentige erneuerbare Wärmebereitstellung nicht erfüllt, muss der Gebäudeeigentümer 3 Jahre nach Ablauf der 10 Jahresfrist sicherstellen, dass die Heizung diese Anforderungen erfüllt.

Bestehende Heizungen sind nicht betroffen und können weiter genutzt werden. Auch Reparaturen sind weiter möglich. Das Enddatum für die Nutzung von fossilen Brennstoffen in Heizungen ist der 31. Dezember 2044.

Wenn Sie bereits jetzt auf eine Heizung mit erneuerbaren Energien umsteigen wollen, können Sie Förderprogramme nutzen. Die Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen (BEG – EM)“ finden Sie im Internet hier: https://www.energiewechsel.de/beg

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz