Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Baurecht bremst Wohnungsbauprojekte aus
Bislang konnten Freiflächen einer Gemeinde außerhalb des Siedlungsbereichs in beschleunigten Verfahren für Wohnungen überplant werden. Möglich war dies durch § 13b BauGB (Baugesetzbuch).
Das Bundesverwaltungsgericht entschied nun vor Kurzem, dass dieser Paragraf europarechtswidrig ist. In Folge sind keine beschleunigten Planungsverfahren mehr möglich, was viele Wohnungsbauprojekte bei den Kommunen verschleppt, warnt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe:
„Die Entscheidung kommt zur absoluten Unzeit. 80 Prozent des Wohnungsbaus in Deutschland leisten die baugewerblichen Betriebe. Viele Unternehmerinnen und Unternehmer berichten: Der Wohnungsbau steckt in einer tiefen Krise. Seit Monaten gehen die Baugenehmigungen und Aufträge zurück, die Baukonjunktur leidet und in Folge wird die Lage für Mieterinnen und Mieter immer schwieriger.
Für kleine und mittlere Bauunternehmen, aber auch für die kommunale Wohnungsplanung, hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts immense negative Folgen. Planungen für Wohnungsneubauten werden sich mindestens stark verzögern, wenn nicht sogar ganz von ihnen abgesehen wird. Bereits laufende Vorhaben im Wohnungsbau geraten ins Stocken.
Der Ball liegt jetzt bei Bund und Ländern, für die Kommunen schnellstens einen rechtssicheren Rahmen zu schaffen. Da es sich um eine Bundesregelung handelt, steht einer europarechtskonformen Neuregelung nichts im Weg.“
Quelle: Pressemitteilung Zentralverband Deutsches Baugewerbe vom 11.09.2023
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes finden Sie hier: