Mit dem Baukindergeld wird gefördert, wer ein Haus baut oder kauft oder eine Eigentumswohnung kauft und selbst einzieht.
Das Baukindergeld ist eine staatlich Förderung von 1.200 Euro pro Kind über einen Zeitraum von 10 Jahren, um den erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern zu unterstützen.
Gefördert werden Familien mit Kindern sowie Alleinerziehende unter folgenden Kriterien:
- im Haushalt leben Kinder unter 18 Jahren für die Kindergeldanspruch besteht
- der Kaufvertrag darf nicht vor dem 01. Januar 2018 unterzeichnet bzw. die Baugenehmigung nicht vorher erteilt worden sein
- das Haus oder die Eigentumswohnung muss die einzige Wohnimmobilie sein
- das Haushaltseinkommen darf maximal 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind betragen
- das Haus oder die Eigentumswohnung muss sich in Deutschland befinden
Kinder | Haushaltseinkommen max. | Zuschuss pro Jahr | Zuschuss gesamt in 10 Jahren |
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1 | 90.000 Euro | 1.200 Euro | 12.000 Euro |
2 | 105.000 Euro | 2.400 Euro | 24.000 Euro |
3 | 120.000 Euro | 3.600 Euro | 36.000 Euro |
… | … | … | … |
Die Antragsfrist für das Baukindergeld wird bis zum 31. März 2021 verlängert. Für die Auszahlung ist die KfW zuständig. Familien und Alleinerziehende können den Antrag einfach online über das KfW-Zuschussportal stellen.
Tipp: Wenn Sie eine Immobilie, ein Haus oder eine Wohnung kaufen möchten oder falls Sie ein Haus neu bauen möchten, können Sie bereits durch die optimale Finanzierung viele tausend Euro sparen!