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8. Juli 2016

Mietkauf und Ratenkauf von Immobilien

Mietkauf und Ratenkauf gehören zu den alternativen Erwerbsarten von Immobilien. Bei beiden Formen ist im Normalfall keine Finanzierung der Immobilie durch eine Bank, Kreditinstitut, Bausparkasse oder Versicherung notwendig.

Ratenkauf Mietkauf ohne Bank

Mietkauf

Der Mietkauf ist die Verbindung eines Mietvertrages mit einem Kaufvertrag.

Die Konditionen und Bedingungen können zwischen dem Verkäufer und dem Mietkäufer frei ausgehandelt werden.

Statt den Kaufpreis einer Immobilie in einer Summe durch eine Finanzierung zu begleichen, zahlt der Mietkäufer im Normalfall eine monatliche Miete zuzüglich eines Mietkaufanteils und verpflichtet sich die Immobilie nach einer bestimmten Zeit zu einem festen Preis zu kaufen.

Beim Kauf der Immobilie wird dann der Mietkaufanteil (inklusive Verzinsung) auf den Kaufpreis angerechnet bzw. als Eigenkapital für die spätere erforderliche Finanzierung genutzt.

Im Normalfall wird das Wohnrecht (ggf. auch das Vorkaufsrecht) für den Mietkäufer durch Eintragung im Grundbuch der Immobilie abgesichert. Der eigentliche Kaufvertrag muss bei einem Notariat geschlossen werden.

Mietkauf ist also der Erwerb einer Immobilie bei dem ein Teil der gezahlten Mieten bei dem späteren Kauf angerechnet wird.

Ratenkauf

Der Ratenkauf wird häufig mit dem Mietkauf verwechselt. Auch bei einem Ratenkauf einer Immobilie erhält der Verkäufer den Kaufpreis nicht in einer Summe sondern üblicherweise in (monatlichen) Raten.

Eine Bank oder eine Finanzierung ist im Normalfall ebenfalls nicht erforderlich, da der Verkäufer quasi die Funktion des Finanzierungsinstitutes übernimmt.

Abweichend zum Mietkauf wird bei einem Ratenkauf der Kaufvertrag rechtlich sofort wirksam, d.h. der Ratenkäufer wird sofort Eigentümer der Immobilie.

Ratenkauf ist also der Kauf einer Immobilie bei dem der Verkäufer den Kaufpreis nicht in einer Summe sondern in Raten erhält.

Die Forderungen des Verkäufers werden im Normalfall über eine Eintragung im Grundbuch der Immobilie abgesichert. Der Kaufvertrag muß bei einem Notariat abgeschlossen werden.

Hier finden Sie eine Auswahl von Immobilienangeboten die per Ratenkauf erworben werden können: